Folgende Unternehmen sind von dieser ESG-Berichtspflicht betroffen:
Diese Schwellenwerte beziehen sich auf die Konzernbilanz und Einzelabschlüsse. Wenn mindestens eines dieser Kriterien erfüllt ist, müssen Unternehmen ab 2026 einen umfassenden ESG-Bericht vorlegen.
Auch kleine und mittelgroße börsennotierte Unternehmen (SMEs) sind betroffen, allerdings mit einer Übergangsfrist bis 2028, sodass sie die Berichterstattung bis spätestens dann umsetzen müssen.
Die laufenden Vorarbeiten bei diversen Kunden haben uns in den vergangenen Monaten gezeigt, dass die Berichterstattung viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellt.
ESG bezieht sich auf drei zentrale Säulen, die das Verhalten eines Unternehmens und seine Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt beschreiben:
Die Umsetzung einer umfassenden und transparenten ESG-Berichterstattung stellt betroffene Unternehmen vor verschiedenen Herausforderungen:
Einer der größten Stolpersteine bei der ESG-Berichterstattung ist die fehlende Standardisierung. Es gibt keine einheitlichen, global anerkannten Kriterien oder Formate, die Unternehmen weltweit verwenden müssen. Unternehmen müssen oft entscheiden, welcher Rahmen für sie am besten geeignet ist. Diese Vielfalt erschwert es den Unternehmen, konsistente und vergleichbare Berichte zu erstellen.
Die Sammlung und Auswertung relevanter ESG-Daten ist oft eine große Herausforderung. Besonders in großen Unternehmen, die über verschiedene geografische Regionen und Geschäftseinheiten verteilt sind, ist die Erhebung konsistenter und vollständiger Daten eine komplexe Aufgabe. Umfassende ESG-Berichterstattung erfordert genaue, überprüfbare Daten zu einer Vielzahl von Faktoren, von CO2-Emissionen bis hin zu Mitarbeiterzufriedenheit und Unternehmensethik. In vielen Fällen fehlen jedoch die notwendigen Systeme oder Prozesse, um diese Daten in einer zuverlässigen und skalierbaren Weise zu erfassen.
Die Integration von ESG-Kriterien in die Unternehmensstrategie ist ein weiterer Hürdenlauf. Während viele Unternehmen beginnen, ESG-Initiativen einzuführen, sind diese häufig nicht tief genug in die strategische Planung eingebunden. Es erfordert eine langfristige Vision, die ESG-Aspekte in die täglichen Geschäftsprozesse integriert. Dies kann durch die Anpassung der Unternehmenskultur, die Einführung von Schulungsprogrammen und die engere Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung erreicht werden. Eine rein reaktive ESG-Strategie, die nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen dient, wird jedoch nicht langfristig erfolgreich sein.
ESG-Berichterstattung hat eine wichtige Schnittstelle zum Risikomanagement. Umwelt- und soziale Risiken sind zunehmend Teil der finanziellen Bewertung eines Unternehmens. Das kann beispielsweise rechtliche oder reputationsbezogene Risiken umfassen, die sich aus Umweltverschmutzung, schlechten Arbeitsbedingungen oder fehlender Transparenz in der Governance ergeben. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die relevanten ESG-Risiken identifizieren und in ihre Risikomanagementstrategien integrieren. Gleichzeitig müssen sie in der Lage sein, die Compliance mit ESG-Vorgaben nachzuweisen und zu dokumentieren, was mit erheblichen administrativen Aufwänden verbunden ist.
ESG-Berichterstattung ist nicht nur eine interne Aufgabe, sondern auch eine Kommunikation mit externen Stakeholdern. Investoren, Kunden, Aufsichtsbehörden und die Öffentlichkeit erwarten von Unternehmen regelmäßig klare und transparente ESG-Informationen. Doch die Erwartungen der Stakeholder sind oft unterschiedlich, was die Kommunikation erschwert. Unternehmen müssen lernen, die richtigen Informationen auf eine Weise zu präsentieren, die für verschiedene Zielgruppen verständlich und relevant ist. Dabei ist es entscheidend, glaubwürdig und authentisch zu bleiben, um das Vertrauen der Stakeholder nicht zu gefährden.
Am Anfang der ESG-Berichterstattung steht die sogenannte Wesentlichkeitsanalyse. Dabei wird festgelegt, welche Datenpunkte für Ihr Unternehmen in der Berichterstattung relevant sind. Sobald diese Analyse abgeschlossen ist, unterstützen wir Sie beim Aufsetzen des Berichtswesens. Insbesondere widmen wir uns folgenden Punkten:
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